Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Dittmann Medien, Bereich: IT-Consulting, Marketing, Druck-und Medien (nachfolgend DM genannt, Auftraggeber nachfolgend AG genannt)
1. Preisangebote Die Preisangebote erlangen die Verbindlichkeit erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages durch uns.
2. Zahlungsbedingungen Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Beträge für Einzelaufträge bis zu 25,- € sind bei Lieferung zahlbar. Bei neuen Bestellungen über unseren Webshop per Bestellbutton und neuer Geschäftsverbindungen ist Bezahlung per PayPal üblich. Bei Broschüren/Kundenzeitschriften erfolgt die Abrechnung für jede Nummer. Für derartige Aufträge hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu erfolgen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Bei größeren Aufträgen können, der geleisteten Arbeit entsprechend, Zwischenrechnungen ausgestellt oder Teilzahlungen gefordert werden.
2.1 Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug werden 13,9% Zinsen fällig, sowie die Einziehungskosten berechnet. Bei Banküberweisungen gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei uns eingeht, als Zahlungseingang. Bei anhaltenden Zahlungsverzug über die 1. Mahnung hinaus, übergeben wir die Forderungen an unsere Rechtsabteilung zur Geltendmachung gerichtlicher Maßnahmen.
3. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel unser Eigentum. Forderungen aus der Weiterveräußerung von vorbehaltsbelasteten Waren werden uns zur Sicherung unserer Forderungen abgetreten. DM nimmt die Abtretung hiermit an. Übersteigt der Wert der für DM bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist DM auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung von DM beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl von DM verpflichtet.
3.1 Urheberrecht Kreative arbeiten, Fotos, Bildbearbeitungen, Button erstellungen und am geleisteten Internet oder eShop Projekt, gelten als unser geistiges Eigentum am Projekt und bei der geleisteten Dienstleistung. Der Auftraggeber erwirbt durch die in Rechnung gestellten Beträge - wie mündlich oder schriftlich vereinbart - die er voll-ständig beglichen hat, nur das vorläufige wiederrufbare Recht auf Nutzung, ohne das Recht auf Überlassung der von uns erstellten Vorlagen, CMS-Datein, eCommerce-Systeme.
4. Lieferungen gelten ab Versandort, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
5. Liefertermine Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von DM ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Gerät DM mit seinen Leistungen in Verzug, so ist DM zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann, nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden, es sei denn, der Verzug wurde von DM vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
6. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Wir haben das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Papiers und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der zuständigen Lieferantenverbände, die auf Anforderung dem Besteller zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen sowie die Beschaffenheit von Gummierung und Lackieren haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
7. Vom Auftraggeber beschafftes Material gleich welcher Art, ist uns frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei größeren Posten sind die mit der Zählung oder gewichtsmäßigen Prüfung verbundenen Kosten sowie die Lagerspesen zu erstatten.
8. Kundenpapiere Vom Auftraggeber zur Verarbeitung gelieferten Papiere werden von DM unter Vorbehalt angenommen. Für diesen Fall obliegt dem AG Meldepflicht über Qualität, Umfang, Formate und Liefertermin an DM. DM wird die Lieferung für den AG auf Vollständigkeit, sachliche Richtigkeit und äußerlich sichtbare Mängel prüfen und den Wareneingang gegenüber dem AG anzeigen. Für die auf Lager genommenen Papiere wird ein Mietzins berechnet. Das Lagerrisiko sowie das Risiko, von Verarbeitungsverzögerungen aus mangelhaften Papierlieferungen, Über- oder Untermengen sind für DM ausgenommen und jede Haftung ausgeschlossen. DM wird zur Verarbeitung entnommene Mengen mit Faktura dem AG bekannt geben.
9. Kunden-Litho und Satz Vom Kunden gestellte Litho, Satz, Datenträger etc. werden von DM unter Vorbehalt angenommen. Der Auftraggeber trägt das volle Risiko für die Verwendbarkeit. Entsprechend trägt er die Kosten bei Zusatzarbeiten, Maschinenstillstand etc., wenn Filme oder Datenträger nicht richtig, beschädigt oder unvollständig sind. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Inhalt der zur Verfügung gestellten Filme und Datenträger nicht gegen Strafvorschriften verstößt. Sollte VDM wegen des strafbaren Inhaltes von Filmen oder Datenträgern in Anspruch genommen werden, so ist der Auftraggeber DM gegenüber in voller Höhe schadenersatzpflichtig.
10. Kreative Arbeiten Skizzen, Entwürfe, Probesatz Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
11. Vervielfältigung Das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, der Druckerei. Nachdrucke sind ohne unsere Genehmigung nicht zulässig. Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Klischees, Ganzplatten, Prägeplatten, Stanzen und dergleichen sowie Matern, Lithografien und Negative, soweit sie nicht gesondert in Rechnung gestellt und vom Auftraggeber bezahlt werden, sind Betriebsgegenstände der Druckerei und bleiben als solche unser Eigentum.
12. Versicherungen Wenn die uns übergebenen Manuskripte, Originale, Druckstöcke, Papiere, zur Aufbewahrung übergebener Stehsatz, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
13. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von Setzern nicht verschuldete, in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen insbesondere Besteller- und Autorkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
14. Korrekturabzüge Sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für die vom Auftraggeber übersehene Fehler. Per Telefon aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung per eMail durch den Auftraggeber. Bei kleineren Druckaufträgen sind wir nur auf Verlangen verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.
15. Mehr- oder Minderlieferung Im allgemeinen liefern wir die volle vorgeschriebene Auflage. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 5 Prozent anzuerkennen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Farben- und besonders schwierigen Drucken, sowie bei Auflagen bis zu 10.000 Exemplaren auf 10 Prozent. Zusätzlich erhöhen sich die Prozentsätze der Mehr- oder Minderlieferung, wenn das Papier von uns aufgrund der Lieferungsbedingungen der Fachverbände der Papiererzeugung beschafft wurde, um deren Toleranzsätze.
16. Periodische Arbeiten Soweit für periodische Arbeiten nicht besondere vertragliche Abmachungen zugrunde liegen, gilt als gewerbeüblich folgendes: Regelmäßig wiederkehrende Druckarbeiten, für die keine Kündigungsfrist und kein bestimmter Endtermin vereinbart wurden, können nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Monats gekündigt werden. Falls der durchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag über 250,- € liegt, erhöht sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
17. Das Auflagernehmen und Aufbewahren von Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen, wie z.B. Druckarbeiten, Stehsatz, Druckplatten aller Art, fremden Papieren usw. erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und ist besonders zu vergüten.
18. Betriebsstörungen - sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung abhängig ist -, verursacht durch höhere Gewalt, z.B. Streik, Aussperrung, Kraftmangel usw., befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall die Preise für die Werkleistung unter Berücksichtigung der durch die höhere Gewalt verursachten erhöhten Kosten von DM neu zu verhandeln
19. Datenspeicherung DM erhebt im Rahmen der Geschäftsbeziehung und der Abwicklung von Verträgen Daten des Auftraggebers. DM beachtet dabei alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ohne Einwilligung des Auftraggebers wird DM Bestands- und Nutzungsdaten des Auftraggebers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung der Werk- und Dienstleistungen erforderlich ist.
20. Wirksamkeit Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben der Vertrag und die Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im übrigen wirksam.
21. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz von Dittmann Medien (DM). Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist bei Klagen ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Dittmann Medien.
Stand: April 2011, Dittmann Medien
